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NO SYNC! Podcast #035 - Clubnight Classics Vol. I



 
Podcast #035: Clubnight Classics Vol.I

Kleine Zeitreise gefällig ? Es gibt für "mich" nichts was legendärer ist als die damalige HR3 Clubnight bis circa Ende 1993. Väth, Fenslau, Dag! Mehr hat es nicht gebraucht - und der Spirit ist bis heute einfach unerreicht! Damals ging es noch nicht um den perfekten 3h Mix, wo die ersten 5 Minuten exakt so klangen wie die letzten 5 Minuten. Auch war die Soundqualität eine ganz andere wie heute, teils auch bedingt durch die qualitativ sehr unterschiedlichen Klangfarben/Pegel der Schallplatten. Die Clubnight war ein wildes auf und ab der verschiedensten elektronischen Stile, welche diese Ära hervorgebracht hat - und mitunter auch der Grundstein für das was wir heute als "Techno" bezeichnen. 20 Jahre habe ich nun damit verbracht nahezu "jede einzelene Vinyl" die damals gelaufen ist zu ergattern - teils für wahnwitzige Summen ^^ Real Vinyl, keine Software, keine Timecodes ... getreu Papa Väths Motto: "Guuuude Launeee" !

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NO SYNC! Podcast #034 - XMAS Bums

NO SYNC! Podcast #034
Date: 25.12.2020
Mal was zum runter kommen ... 
Style: House, Deep-Tech

Spruch der Woche: Alles Kacke!
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Merry X-Mas

MERRY X-MAS | BUON NATALE | FELIZ NAVIDAD indecision

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Feuerwerk 2020 - Ihr dürft zünden!

Um ein wenig Klarheit zu schaffen, weil ich langsam nicht mehr hören kann und viele Medien immer noch verallgemeinern und teilweise totalen Bullshit berichten. 
Ihr dürft zum Jahreswechsel (2020>2021) ganz legal euer Feuerwerk zünden! Ohne wenn und aber, das ist Fakt! Jedoch gibt es einige Auflagen, bzw. auch Ausnahmen, die zu beachten sind.  
 

 Verlauf:

- Anfang Dezember wurde wg. der anhaltenden Pandemie ein komplettes Verkaufsverbot für Feuerwerk der 'Kategorie II' erlassen.
- Verkaufsverbot beinhaltet KEIN Verwendungs-/anzündeverbot!
- Am 17.12.2020 wurde daher das SprenG (Sprengstoffgesetzt) erweitert in dem geregelt ist dass im Jahr 2020 das "überlassen" von Feuerwerk nicht erlaubt ist. 

Davon ausgenommen sind Scheininhaber nach §7, §20 & §27 und Ausnahmegenehmigungen. ()

SprenG:
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.​


Die Länder und Kommunen entscheiden selbst, WO das zünden erlaubt ist und wo nicht. An öfffentlichen Plätzen (um Menschenansammlungen zu vermeiden) ist es so oder so verboten. Das Land Niedersachen hatte bis vor kurzem noch ein generelles Anzündverbot erlassen, was jedoch unmittelbar danach vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg 'unanfechtbar' gekippt wurde. Darauf werden nun bestimmt auch andere Verbote, falls vorhanden, gekippt werden - falls jemand noch eine Eilklage einreicht.

Hier in Hessen gilt z.B. folgendes:
(Stand 16.12, Hessen.de)

Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk dringend abgeraten, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems


Und solange der Landkreis/Kommune nicht ausdrücklich ein Verbot ausspricht (was absolut keine Rechtsgültigkeit mehr hätte, nach o.g. Urteil) ist das zünden generell nicht verboten. Bitte schaut auf den Seiten eurer Region nach was der aktuelle Stand ist....

 Ausgangssperre:
Viele denken dass man nicht vor die Tür darf, das ist aber falsch. Man darf nur seinen eigenen Grund & Boden nicht verlassen.
Sprich: Auf dem privaten Grundstück kann man auch nach inkrafttreten der Ausangssperre ganz legal sein Feuerwerk zünden. Dazu zählen jedoch keine gepachteten Flächen, Gärten & Grundstücke. Pech haben dann wohl leider nur die, die in der Innenstadt auf Miete wohnen. Sorry. Ach ja und falls euch jemand doof kommt und meint: "Feuerwerk ist kein trifftiger Grund während der Ausgangssperre die Wohnung zu verlassen", dem sei gesagt: "es bedarf überhaupt keiner Gründe die Wohnung zu verlassen um in den Garten oder auf den Hof zu gehen", so lange es der eigene ist!


Lange Rede, kurzer Sinn:
Feuerwerk darf auch in diesem Jahr legal gezündet, jedoch nicht verkauft, werden - das aber auch nur wenn man während der Ausgangssperre sein Privatgrundstück nicht verlässt.


Update 29.12.2020: Aktuelle Übersicht der Bundesländer vom Bundesverband für Pyrotechnik

 

Stand: 31.12.2020
heartAMEN

 

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