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Feuerwerk 2021 - Was ist erlaub? Wo darf ich zünden?

Alle Jahre wieder und auch in diesen Monaten sieht man mal wieder wie "dumm" unsere Medien sind und nur für Auflage und Schlagzeilen einfach Tage lang "unwahrheiten" verbreiten. Überall liest man von "Feuerwerkverbot; Gefahr; Illegal; Polenböller; Intensivstation; Freiheitsstrafe" bla bla bla! Alles nur Panikmache, so dass auch die letzte Oma auf dem Dorf der Meinung ist direkt das SEK rufen zu müssen weil nebenan Hans-Dieter eine selbstgebaute V1 zündet ^^
 

heart Vorwort in eigener Sache:
Es gibt und wird nie ein Verbot von Feuerwerk in Deutschland geben, vorerst jedenfalls nicht!
Es sei denn das "grüne Kasperletheater", die ja so fürs Klima sind und trotzdem noch mit einem Verbrennungsmotor und 14L Verbrauch vors Kanzleramt fahren, bekommt noch mehr Macht. Nebenbei, das "grüne Kasperletheater" ist auch meistens gegen Windräder (saubere Energie), weil die schwule Lärche in 10km Entfernung nicht mehr in Ruhe knattern kann oder der Anblick der Natur verschandeln wird. Ganz zu schweigen von dem bösen Feinstaub, welcher Deutschlandweit in der EINEN Silversternacht ungefähr so hoch ist wie an nur zwei Tagen in Berlin & München zusammen. Ach ja, ich vergaß ... die 100.000 belegten Intensivbetten, durch schwere Böllerverletzungen, die nun an die Herz/Lungen-Maschine müssen ^^ Schon mal Statistiken gelesen? Alkoholkonsum? Verkehrstote? eRoller-Unfälle? Echt ohne Worte!  Und diese Menschen wundern sich jetzt wieso so viel illegales Feuerwerk über die Grenzen gebracht wird ?????

 

 Feuerwerk 2021 erlaubt?

JA! Wie auch im Jahr 2020 gilt: Das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse 2 ist und bleibt erlaubt! Mit Ausnahme dort, we es eben verboten wurde. In der Nähe von Kirchen, Fachwerkgebäuden, Menschenmassen und eben (aufgrund der Pandemie) an öffentlichen Plätzen, welche die Kommunen selbst bestimmen können! Lediglich DER VERKAUF wurde untersagt.  Und selbst wenn die Städte/Kommunen ein Abbrand-/Zündverbot erlassen, betrifft dies NUR den öffentlichen Raum, öffentliche Anlagen, Wege & Straßen. Auf eurem privaten Grund (sofern vorhanden) kann euch keiner was.  Das o.g. Verkaufs-/Abgabeverbot gilt, wie auch schon im Jahr 2020, nur für den Otto-Normal-Bürger. Scheininhaber nach §7, §20 & §27 und Personen mit Ausnahmegenehmigungen sind davon nicht betroffen.

Deswegen wurde am 17.12.2021 vom Bundesrat erneut das SprengG abgeändert bzw. eine Abänderung geplant (wie auch letztes Jahr um die gleiche Zeit) und um den Passus der Jahresangabe ergänzt oder besser gesagt "ausgetauscht". Aus 2020 wurde lediglich 2021.

 

 SprengG: (Quelle, wenn aktualisiert, §22, Abs. 1)
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2021 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.​

Das ganze ist auch hier, direkt beim BUNDESRAT nachzulesen! 
Und die eigentliche Absegnung hier!
Nachtrag vom 23.12.2021: Jetzt amtlich im Bundesgesetzblatt!

 


 Was ist mit den Anzünd-/Abbrandverboten wie z.B. in Sachsen, Hamburg oder Bremen?

Diese sind, so gesehen, rechtswidrig und werden eventuell auch noch gekippt - so wie im Jahr 2020. Die entsprechenden Eilklagen wurden schon eingereicht. Um das Abbrenen von Feuerwerk an Silvester, auf privaten Grund, zu verbieten würde es eine Abänderung des Grundgesetzes und vielen weiteren Gesetzen bedürfen und das ist schlichtweg einfach (noch) nicht möglich. Ebenso wenn Städte/Kommunen der Meinung sind Verbote ala "Anzünden ist nur auf privatem Rasen/Garten" erlaubt zu erlassen. Diese haben keinerlei bestand weil dies einer Diskriminierung gleichkommen würde. Wieso darf der wohlhabende mit eigenen Rasen und die Familie in der Mietwohnung ohne Rasen nicht? Eine weitere Begründung von wegen: "Pandemie, Inzidenzien usw." ist dazu noch recht unverhältnismäßig. Dann sollte lieber der Alk verboten werden - davon hätten die Krankenkäuser auf jeden Fall eine Entlastung!
Nachtrag vom 21.12.2021: Bremen ist raus ^^ Sorry

 

 Kann ich jetzt noch Feuerwerk kaufen ?

Jein, mit einem §7, §20 & §27 Befähigungsschein ist es durchaus noch möglich normales Feuerwerk der Kategorie 2, 2+ und 3 zu erwerben. Selbst mit einer AG (Ausnahmegenehmigung) ist es noch möglich (daran verdienen die Städte/Kommunen ja mit ^^) Das Verkaufsverbot, welches mit Datum vom 17.12.2021 beschlossen und zum 23.12.2021 wirksam wurde, verbietet jedoch die "Abgabe" von Feuerwerk der Kategorie 2 an Privatpersonen. Lediglich Feuerwerk der Kategorie P1, T1, F1 - oder auch Jugendfeuerwerk genannt - kann ganz normal HIER IN DEUTSCHLAND gekauft werden. 

 

 Legales Feuerwerk in angrenzenden Nachbarländern kaufen ?

Ja, das ist möglich und rein rechtlich spricht ebenfalls nichts dagegen ABER... Es MUSS eine CE-Kennzeichnung und eine Lagergruppenzuordnung haben. Folgend dazu darf es auch nicht die Kategorie 2 überschreiten. Über Transport und Aufbewahrung sollte man sich ebenfalls Gedanken machen. Ich würde dennoch davon abraten...

 

Amen und frohes zünden!
Stand: 31.12.2021

 

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